Muss ich 20 % oder 50 % an Quotenzahlung leisten?

Sofern 20 % bzw. 50 % bezahlt werden, verkürzt sich lediglich die Dauer bis zur Restschuldbefreiung. Es ist nicht notwendig eine Quotenzahlung von 20 % zu erreichen. Eine Restschuldbefreiung gibt es auch ohne Quotenzahlung an die Gläubiger. Es besteht lediglich die Verpflichtung Gläubigern während der Zahlungsphase ein Drittel des Einkommens zur Verfügung zu stellen.

Zuletzt aktualisiert am 2020-04-23 von Die Insolvenz Berater.

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