- Insolvenzverfahren nach EU-Recht
- Rasche Restschuldbefreiung
- Außergerichtliche und gerichtliche Vergleiche
- Neustart für die ganze Familie
- Schutz vor Gerichtsvollziehern und Gläubigern
- Geschäftlicher Neustart ohne Hürden
EU INSOLVENZ / PRIVATINSOLVENZ / AUSLANDSINSOLVENZ BESCHLEUNIGTE UND SICHERE RESTSCHULDBEFREIUNG DURCH OPTIMALE STANDORTWAHL
Seit dem Jahr 2000 stehen wir im Dienst unserer Kunden und waren einer der ersten Dienstleister mit Spezialisierung auf die Vorteile des Insolvenzrechts in anderen EU-Ländern. Begonnen hat unser Angebot damals mit Serviceleistungen rund um die Privatinsolvenz im Vereinigten Königreich (UK). Seither sind zahlreiche Länder hinzugekommen und bisher wurden Dutzende Verfahren wurden erfolgreich abgewickelt. Seit dem Jahre 2015 bieten wir neu auch Serviceleistungen rund um das Insolvenzverfahren in Irland und Lettland an, wobei wir dies nur in speziellen Konstellationen unseren Kunden empfehlen können.
Unsere Aufgabe ist es, für unsere Kunden den optimalen Standort für die schnelle und nachhaltige Entschuldung zu finden. Jede Situation ist einmalig und wir erarbeiten für jeden Kunden individuell ein maßgeschneidertes Konzept für die Regulierung der Außenstände und einen stabilen geschäftlichen Neustart. Jedes Mitgliedsland der EU hat eigene rechtliche Bestimmungen und daher ist die Wahl des Standorts genauestens zu prüfen bevor man Schritte setzt.
Für Kunden, welche sich für die Privatinsolvenz im eigenen Land entscheiden bieten wir in Zusammenarbeit mit unseren Anwaltspartners günstige Fixpreise und neben persönlicher Beratung auf Wunsch auch Online Beratung via Videochat sowie die Möglichkeit der Online Abwicklung über unsere Plattform.
Zu unseren Kunden gehören schwerpunktmäßig Privatpersonen, Körperschaften des Privatrechts, selbstständige Unternehmer sowie Freiberufler (Architekten, Ärzte, etc.) aus den Regionen Österreich, Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz.
Die lettische Privatinsolvenz ist ein sehr junges Verfahren und erlaubt natürlichen Personen die Entschuldung binnen maximal 36 Monaten ermöglicht. Das lettische Verfahren gilt generell als schuldnerfreundlich, beinhaltet jedoch zahlreiche Hürden und Fallstricke im Detail. Lesen Sie mir über die sieben Gründe, weshalb wir das Verfahren in Lettland derzeit nicht empfehlen.
Das Privatinsolvenzverfahren in Irland eignet sich vor allem für Unternehmer. Das Verfahren ist schnell und vor allem sehr sicher. Bei professioneller Gestaltung und Vorbereitung haben Sie die Garantie nach einem Jahr wieder schuldenfrei zu sein.
Seit dem Jahr 1995 gibt es für überschuldete Privatpersonen (Nicht-Unternehmer und ehemalige Unternehmer) die Möglichkeit, „Privatkonkurs" anzumelden. In Österreich wird das Insolvenzverfahren einer Privatperson „Privatkonkurs“ genannt. Ziel dieses Verfahrens ist es, einem redlichen Schuldner die Möglichkeit für einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben.
In einem wankenden Schiff fällt um, wer stillsteht, nicht wer sich bewegt. “Ludwig Börne