Österreich- Reform des Insolvenz- und Exekutionsrechts

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Die umfassende Reform des Insolvenz- und Exekutionsrechts ist auf Schiene. Sowohl bei der Insolvenzordnung als auch bei Exekutionsordnung stehen Änderungen an, welche bereits ab Juli 2021 in Kraft treten sollen.

Österreich- Reform des Insolvenz- und Exekutionsrechts

Die umfassende Reform des Insolvenz- und Exekutionsrechts ist auf Schiene. Sowohl bei der Insolvenzordnung als auch bei Exekutionsordnung stehen Änderungen an, welche bereits ab Juli 2021 in Kraft treten sollen. Laut derzeitigen Entwürfen wird die Reform des Insolvenzrechts Mitte Juli in Kraft treten. Für Antragsteller wird neu eine verkürzte Entschuldung innerhalb von drei Jahren ermöglicht. Nach der letzten Reform wurde diese Frist zur Entschuldung bereits von sieben auf fünf Jahre verkürzt. Die Reform hat die Begutachtungsphase bereits passiert, der Beschluss des Nationalrates wird im Laufe des Juni 2021 erwartet.

Die zweite gesetzliche Regelung betrifft das Exekutionsrecht. Diese Reform ist bereits im Nationalrat beschlossen und wird mit 1. Juli in Kraft treten. Bei Überschuldung werden alle anhängigen Exekutionsverfahren unterbrochen und es besteht die Möglichkeit einer Gesamtvollstreckung, bei der Vermögen und pfändbare Beträge an alle Gläubiger verteilt werden. Das Ziel des Gesetzgebers ist es aussichtslose Exekutionsverfahren zu vermeiden und die Gleichbehandlung aller Exekutionsgläubiger zu gewährleisten.

Das neue Verfahren „Gesamtvollstreckung“ ist gedacht als eine Vorstufe zum gerichtlichen Schuldenregulierungsverfahrens. Die Eröffnung erfolgt auf Antrag eines Gläubigers noch bevor der Schuldner selbst einen Antrag auf Sanierungsplan, Zahlungsplan oder Abschöpfungsverfahren stellt. In der Praxis wird durch die Gesetzesänderung eine Zunahme der Anzahl von Gläubigeranträgen erwartet.

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