Startschuss für Privatinsolvenz neu in Österreich

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Ab heute: Kürzere Entschuldungsdauer ohne zwingende Quote bei Privatinsolvenz.

Ab heute: Kürzere Entschuldungsdauer ohne zwingende Quote bei Privatinsolvenz.

Im Vorfeld der Gesetzesnovelle zum Insolvenzrecht gab es heftige Diskussionen zwischen Kreditschutzorganisationen und Schuldenberatern, weil die einen einen Anstieg der Privatinsolvenzen

fürchten und die anderen die Erleichterung als Chance für verschuldete Privatpersonen begrüßen. In den ersten drei Quartalen 2017 gab es in Vorarlberg 278 Privatinsolvenzen, 82 weniger als im Vergleichszeitraum 2016. Heute, 1. November, tritt nun das neue österreichische Insolvenzrecht in Kraft.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: 

lnsolvenzeröffnung: Erfolgt sofort, nicht erst nach Scheitern eines außergerichtlichen Ausgleichs. Wie bisher erfolgt als erstes ein Exekutions- und Zinsstopp. Dann beginnt die Vermögensverwertung.

Zahlungsplan: Hier ist- neu- kein Angebot des Schuldners zum Zahlungsplan notwendig, wenn das Einkommen unter oder nur geringfügig über dem Existenzminimum liegt. Wie bisher braucht es eine Zustimmung der Gläubigermehrheit, und auch die Rückzahlungsquote muss wie bisher zumindest voraussichtlich fixiert werden. Großer Unterschied ist, dass die Mindestquote von zehn Prozent fällt. Einigen muss man sich auch wie bisher aufs pfändbare Einkommen der nächsten 5 Jahre und auf Teilzahlungen für maximal 7 Jahre. 

Bei Annahme des Zahlungsplanes: Wie bisher kommt es bei Annahme und fristgerechter Erfüllung zur Restschuldbefreiung. 

Bei Ablehnung des Zahlungsplanes: Es kommt zum Abschöpfungsverfahren. Hier gibt es die bisherigen 7 Jahre Leben am Existenzminimum nicht mehr und auch die mindestens 10 Prozent der Schulden müssen nicht abbezahlt werden. Man muss zwar weiterhin am Existenzminimum leben, allerdings ohne die Mindestquote. So sollen mehr Menschen den Privatkonkurs schaffen als bisher. Kürzest mögliche Dauer sind künftig 5 Jahre. Auch der Zahlungsplan läuft mindestens 5 und maximal 7 Jahre. 

Bei der Einhaltung der Verpflichtungen kommt es zur Restschuldbefreiung. Ein Scheitern der Abschöpfung soll nicht mehr geschehen. Bisher lebten dann alle Schulden und Zinsen wieder auf. Künftig soll man dank des Entfalls der Quote die Entschuldung fix schaffen.
Quelle: VN Vorarlberg

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