Kann ich nach der Privatinsolvenz wieder Eigentum anschaffen?

Ja, wenn ein Sanierungs- bzw. Zahlungsplan zu Stande gekommen ist und der Schuldner diesen ordnungsgemäß erfüllt bzw. erfüllt hat. Im Abschöpfungsverfahren verpflichtet sich der Schuldner, für die Dauer von 7 Jahren einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen und die pfändbaren Teile seines Einkommens an einen Treuhänder abzutreten. Erbschaften und Schenkungen etc. werden ebenfalls zu Gunsten der Gläubiger verwertet. Neue Anschaffungen müssen aus dem unpfändbaren Einkommen finanziert werden.

Zuletzt aktualisiert am 2020-04-23 von Die Insolvenz Berater.

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