Kann man sich auch schneller entschulden?

Ja. Im Gegensatz zu Österreich und Deutschland, in dem das Restschuldbefreiungsverfahren sehr lange dauert, sind diese Verfahren in vielen anderen Ländern kürzer. Das EU-Recht ermöglicht es EU-Bürgern, in anderen Ländern das Insolvenzverfahren durchzuführen, wenn sie dort ihren Lebensmittelpunkt haben. Diese Erteilung der Restschuldbefreiung durch Gerichte in anderen EU-Mitgliedstaaten, z. B. in Lettland und England, wird in Deutschland, Österreich sowie anderen EU-Ländern anerkannt.

Zuletzt aktualisiert am 2020-04-23 von Die Insolvenz Berater.

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