Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für ein lettisches oder englisches Insolvenzverfahren?

Die wichtigste Voraussetzung für das Verfahren in Lettland oder England ist, dass der Schuldner seinen Lebensmittelpunkt und die wirtschaftlichen Interessen in Lettland oder England hat. Mindestens 6 Monate vor Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss der Schuldner schon in Lettland oder England seinen Wohnsitz und seinen Lebensmittelpunkt nach Lettland oder England verlagert haben. Hierbei werden die gesamten Lebensumstände beurteilt, um festzustellen, wo der Lebensmittelpunkt des Schuldners ist, also die Wohnsituation, die Erwerbstätigkeit und auch die familiäre Situation. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass Lebenshaltungs- und Verfahrenskosten gedeckt sind.

Zuletzt aktualisiert am 2020-04-23 von Die Insolvenz Berater.

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