Privatinsolvenz Ländervergleich - EU-Insolvenz

Privatinsolvenz im EU-Ausland

In der europäischen Union gibt es verschiedene Privatinsolvenzverfahren, die alle verschieden Ablaufen, unterschiedliche Voraussetzungen erfordern und sehr unterschiedliche Laufzeiten des Verfahrens haben.  Jedes Insolvenzverfahren hat seine eigenen Vor- und Nachteile. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des für Sie günstigsten Standortes für eine schnelle, günstige und nachhaltige Entschuldung. 

Im Vergleich zu anderen EU-Ländern war das deutsche und das österreichische Insolvenzverfahren mehr auf die Gläubigerinteressen ausgerichtet. In Ländern wie etwa Irland liegt der Fokus eher auf dem wirtschaftlichen Neustart des Schuldners, weshalb die Verfahrenslaufzeiten heute noch wesentlich kürzer sind. In den letzten Jahren zeichnet sich ein Paradigmenwechsel auch in Deutschland und Österreich ab. Die Verfahrenslaufzeiten wurden in beiden Ländern verkürzt und der Weg zur Entschuldung durch den Entfall von Mindestquoten erleichtert. Trotzdem sind noch zahlreichen Obliegenheiten zu beachten und nicht in allen Fällen empfiehlt sich ein Insolvenzverfahren in der DACH-Region, insbesondere wenn deliktische Forderungen (Finanzamt, Krankenkasse, Kindesunterhalt, etc.) vorhanden sind.

Irland EU-Insolvenz
Vorteile Nachteile
Sicheres Verfahren bei richtiger Gestaltung. Wohnsitzverlagerung erforderlich.
Kurze Verfahrensdauer von maximal 12 Monaten ab Eröffnung. Erhöhte Kosten für Strukturschaffung und laufende Betreuung.
Verkürztes Verfahren dauert in manchen Fällen gar nur 6 oder 8 Monate. (nicht für EU Bürger) Höhere Wohnkosten als in der DACH-Region üblich, ab € 800,- aufwärts.
Verfahren wird nicht im Herkunftsland veröffentlicht. Ungeeignet für Personen mit geringen Schulden (Aufwand lohnt nicht). Ab €150.000 aufwärts.
Relativ günstige Verfahrenskosten. Anfechtung des Verfahrens durch Gläubiger lebenslang möglich, sofern nachgewiesen werden kann, dass sich der Lebensmittelpunkt des Schuldners nicht in Irland befunden hat.
Automatische Restschuldbefreiung durch das Gericht (es wird nicht erst danach entschieden). Passkontrollen bei Ein- und Ausreise nach Irland.
Keine Quotenzahlung an Gläubiger (wer Bankrott ist der zahlt auch nichts) bei geringem Einkommen. Bei hohem Einkommen zusätzliche Quotenzahlungen bis zu drei Jahre vom Einkommen gefordert. Während des laufenden Verfahrens kann der Schuldner nur mit Zustimmung des Gerichtes als Geschäftsführer (Director) fungieren oder selbstständig tätig sein.
Keine Willkür der Gerichte. Keine Entschuldungsmöglichkeit für nicht gezahlten Unterhalt.
Keine ausgeprägten Sprachkenntnisse erforderlich.  
SCHLUSSFOLGERUNG
Das private Insolvenzverfahren in Irland ist schnell und sicher. Das Verfahren eignet sich besonders für örtlich ungebundene Unternehmer, Ärzte, Anwälte, Architekten und Pensionisten. Das Verfahren ist ungeeignet für Personen mit geringen Schulden. Das irische Verfahren inklusive der zu erwartenden Nebenkosten ist sehr kostenintensiv.
Lettland EU-Insolvenz
Vorteile Nachteile
Sicheres Verfahren und moderne schuldnerfreundliche Gesetzgebung. Wohnsitzverlagerung erforderlich.
Kurze Verfahrensdauer von maximal sechs Monaten (Insolvenzphase). Restschuldbefreiung nach sechs bis 36 Monaten, je nach Höhe der angemeldeten Forderungen (Wohlverhaltensphase) Keine Restschuldbefreiung für deliktische Forderungen, rückständige Unterhaltszahlungen und Geldstrafen
Günstige Verfahrenskosten Ungeeignet für Personen mit geringen Schulden (Aufwand lohnt nicht).
Günstige Wohnungs- und Lebenshaltungskosten in Lettland. Sprachliche Hürden, Dokumente müssen alle in lettisch übersetzt werden und deshalb hohe bürokratische Hürden bei der Antragstellung.
Verfahren wird nicht im Herkunftsland veröffentlicht. Jedoch ist das lettische Insolvenzregister bereits direkt verknüpft mit EU-Insolvenzregister. Keine Möglichkeit für eine individuelle Einigung mit den Gläubiger (kein Zahlungsplanvorschlag, kein Insolvenzplanvorschlag möglich).
Gläubiger scheuen in der Regel den zusätzlichen Aufwand für die Forderungsanmeldung in Lettland. Möglicher Führerscheinentzug bei rückständigem Unterhalt durch die Behörde.
Möglichkeit des selbstständigen Einkommenserwerbes während des gesamten Verfahrens. Für den Einkommenserwerb notwendige Vermögensgegenstände können vom Verfahren ausgeschieden werden. Keine Einschränkungen als Geschäftsführer bei Gesellschaften weiterhin operativ tätig zu sein. Erhöhtes Risiko an einen korrupten Masseverwalter zu geraten.
Keine Gängelung durch den Masseverwalter während der Wohlverhaltensphase. Keine gesonderten Berichtspflichten in der Wohlverhaltensphase und keine Lohnpfändungen oder Betreibungen. Schuldner muss lediglich ein Drittel seines Einkommens für die Zeit des Verfahrens den Gläubigern zur Verfügung stellen. Verschärfte Prüfung des COMI seit 2020 durch die lettische Finanzpolizei.
Kein außergerichtlicher Einigungsversuch bei Antragstellung nachzuweisen. Keine automatische Restschuldbefreiung. Gericht entscheidet am Ende der Wohlverhaltensphase anhand der vorgelegten Nachweise des Schuldners.
Keine Willkür der Gerichte zu erwarten. Sprachbarriere führt oft zu unerwarteten Mehrkosten.
Steuer- und abgabenrechtliche Vorteile auf Grund der unternehmerfreundlichen und steuerrechtlich günstigen lettischen Gesetzgebung. Günstige Möglichkeit der Firmengründung.  
Keine lettischen Sprachkenntnisse erforderlich bei Gericht.  
SCHLUSSFOLGERUNG
Das private Insolvenzverfahren in Lettland ist schnell und sicher. Das Verfahren eignet sich besonders für örtlich ungebundene Unternehmer, Ärzte, Anwälte, Architekten und Pensionisten. Ein Neustart ist ohne große Hürden möglich. Das Verfahren ist ungeeignet für Personen mit geringen Schulden oder Personen mit deliktischen Forderungen. (Vorsicht ist geboten bei Forderungen von Finanzamt und Krankenkasse bzw. rückständigen Unterhaltsforderungen!). Das Verfahren bietet derzeit keine wirklichen Vorteile gegenüber einem Verfahren in der DACH-Region, weshalb wir die lettische Insolvenz nur in speziellen Fällen empfehlen können.
Österreich Privatinsolvenz (Privatkonkurs)
Vorteile Nachteile
Keine Wohnsitzverlagerung ins Ausland nötig. (für Österreicher) Fünf Jahre Leben am Existenzminimum (Berechnung des unpfändbaren Einkommens anhand aktueller Pfändungstabelle), falls keine Einigung mit den Gläubigern erreicht wird. (Verkürzung der Laufzeit auf drei Jahre ab Juli 2021 in Begutachtung)
Keine Sprachbarriere für deutschsprachige Personen Im Abschöpfungsverfahren derzeit noch fünf Jahre Laufzeit bis zur Restschuldbefreiung. (Verkürzung der Laufzeit auf drei Jahre ab Juli 2021 in Begutachtung)
Möglichkeit der gerichtlichen Einigung mit Gläubigern über Zahlungs- oder Sanierungsplan (Zustimmung der Gläubiger erforderlich). Flexible effiziente Vergleichsmöglichkeiten. Starker Einschnitt in die persönliche Bonität während des Verfahrens, da Veröffentlichung in der österreichischen Edikte-Datei sowie im EU-Insolvenzregister.  (direkte Vernetzung)
Rechtssicheres Verfahren Teilweise Obliegenheiten (z.B. Erwerbsobliegenheit in der Wohlverhaltensphase, Meldung von Adressänderungen an den Treuhänder im Abschöpungsverfahren,  etc.) sind zu beachten.
Keine Mindestquote für Restschuldbefreiung erforderlich Keine Restschuldbefreiung für deliktische Forderungen und Geldstrafen (auf Antrag der Gläubiger).
Selbstständige Tätigkeit weiterhin möglich  
Verfahrenskostenstundung möglich falls Schuldner keine Vermögenswerte mehr besitzt.  
SCHLUSSFOLGERUNG
Durch die geänderte Gesetzeslage ist die österreichische Privatinsolvenz mittlerweile ein schnelles, günstiges und hoch effizientes Verfahren um eine Restschuldbefreiung zu erreichen. Für deutsche Schuldner bietet das österreichische Verfahren zahlreiche Vorteile gegenüber dem deutschen Verfahren. Nachdem es in Österreich auch praktisch keinen Insolvenztourismus aus anderen Ländern gibt, fällt auch für EU-Bürger eine etwaige COMI-Prüfung sehr moderat aus.
Deutschland Privatinsolvenz
Vorteile Nachteile
Keine Wohnsitzverlagerung ins Ausland nötig sofern Antragsteller bereits in Deutschland wohnhaft. Verfahrenslaufzeit von mindestens drei Jahren bis zur Restschuldbefreiung sofern keine Einigung mit den Gläubigern möglich (Insolvenzplan, etc.)
Keine Sprachbarriere. Bisher eher gläubigerorientiertes Verfahren, Zahlreiche Obliegenheiten zu beachten um Restschuldbefreiung nicht zu gefährden.  (z.B. Erwerbsobliegenheit)
Möglichkeit der gerichtlichen Einigung mit Gläubigern über Insolvenzplan oder gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan (Zustimmung der Gläubiger in beiden Fällen erforderlich). Bei Zustimmung der Gläubigermehrheit Verfahrenslaufzeiten von unter einem Jahr möglich. Hoher Kostenaufwand, falls Selbstständigkeit während des Verfahrens aufrechterhalten werden soll. Erhöhtes Risiko für Versagen der Restschuldbefreiung bei fehlerhafter Berechnung der Quotenzahlungen.  Erhöhter Beratungs- und Kostenaufwand bei durchgeführten Insolvenzplanverfahren.
Taktische Vorteile des Schuldners durch flexible Einteilung der Gläubiger in Gruppen bei der Gläubigertagsatzung. Starker Einschnitt in die persönliche Bonität des Schuldners.
Moderate Prüfung des COMI Risiko nach Ablauf der Wohlverhaltensphase keine Restschuldbefreiung zu erlangen. Zahlreiche Versagensgründe bestehen gemäß §290 InsO und der Gläubiger kann diese während des Verfahrens und bis zu sechs Monate nach Erhalt der Restschuldbefreiung gegen den Schuldner geltend machen.
Rechtssicheres Verfahren Keine Restschuldbefreiung für deliktische Forderungen, gewisse Forderungen des Finanzamtes und der Krankenkassen (Umsatzsteuer, Dienstgeberbeiträge, etc.) sowie pflichtwidrig nicht gewährter Kindesunterhalt.
Stundung der Verfahrenskosten möglich für Antragsteller ohne Vermögenswerte  
keine Mindestquoten für die Restschuldbefreiung  
SCHLUSSFOLGERUNG
Durch die geänderte Gesetzeslage ist die deutsche Privatinsolvenz mittlerweile ein schnelles, günstiges und hoch effizientes Verfahren um eine Restschuldbefreiung zu erreichen. Für österreichische Schuldner bietet das deutsche Verfahren zudem taktische Vorteile gegenüber dem österreichischen Privatkonkurs. Nachdem es in Deutschland bisher keinen Insolvenztourismus aus anderen Ländern gab, fällt für EU-Bürger eine etwaige COMI-Prüfung sehr moderat aus. Es bestehen jedoch erhöhte Anforderungen an den Schuldner betreffend der Beachtung allfälliger Obliegenheiten sowie besteht Vorsicht bei gewissen Schulden wie deliktischen Forderungen (Finanzamt, Krankenkasse, Unterhaltsansprüche, etc.) für welche keine Restschuldbefreiung erteilt wird.

Die neuen Möglichkeiten zur Entschuldung in der EU

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