Privatinsolvenz Deutschland- Schuldenfrei binnen 36 Monaten

Die neuen Regelungen - Chancen für schnellere Entschuldung

In Deutschland wird bei der Privatinsolvenz grundsätzlich zwischen zwei Verfahrensvarianten unterschieden. Selbstständige können einen Antrag auf Regelinsolvenz stellen, Verbrauchern und ehemals Selbstständigen mit einer Gläubigeranzahl von unter 20 Gläubigern seht das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren als Mittle zur Entschuldung zur Verfügung.

Der Gesetzgeber bietet hier natürlichen Personen die Möglichkeit sich selbst ohne Zahlung einer Mindestquote binnen drei Jahren nachhaltig zu entschulden. Das Verfahren ist also auch für Personen geeignet welche überhaupt keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung haben.

Bei der Verbraucherinsolvenz muss vor dem Antrag beim Gericht ein Versuch für eine außergerichtliche Schuldenregulierung stattgefunden haben. Dies ist von einer geeigneten Stelle (Schuldnerberatung, Rechtsanwalt) zur bescheinigen. Bei der Regelinsolvenz ist eine direkte Antragstellung ohne vorherigen Einigungsversuch mit den Gläubigern möglich. Die Verfahrenskosten können bei mittellosen Schuldnern in beiden Fällen vom Gericht gestundet werden.

Zeitgleich mit dem Antrag auf Privatinsolvenz wird bereits die Restschuldbefreiung beantragt. Das Gericht eröffnet das Verfahren und sämtliche pfändbaren Vermögenswerte des Antragstellers werden in Folge verwertet und der Erlös an die Gläubiger verteilt. Danach schließt sich die sogenannte "Wohlverhaltensphase" an, die zusammen mit dem Insolvenzverfahren 36 Monate dauert. Während der Wohlverhaltensphase wird das pfändbare Einkommen an einen Treuhänder abgetreten. Das pfändbare Einkommen wird anhand der aktuellen Pfändungstabelle und den bestehenden Unterhaltspflichten des Antragstellers ermittelt. Danach erteilt das Gericht dem Schuldner die Restschuldbefreiung sofern alle Obliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt wurden.

Optionaler Insolvenzplan (Schuldenbereinigunsverfahren) – Schuldenfrei in Rekordzeit

Es besteht die Möglich zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens einen Insolvenzplan anzubieten welcher vom Gericht bestätigt werden muss. Sofern die Mehrzahl der Gläubiger dem Vorschlag zustimmt wird das Privatinsolvenzverfahren gestoppt und der Plan tritt in Kraft. Die Gläubiger können flexibel in Gruppen eingeteilt werden und es sind nur Gläubiger stimmberechtigt, welche überhaupt an der Abstimmung teilnehmen. Somit bietet der Insolvenzplan die Möglichkeit einer Entschuldung in Rekordzeit von unter einem Jahr. Durch taktische Einteilung der Gläubiger in Gruppen und einer kleinen Barquotenzahlung als Einmalzahlung ist die Chance für eine sofortige Entschuldung sehr hoch. Leider wird diese Verfahrensvariante in der Praxis kaum genutzt, da vielen Insolvenzdienstleister oder Schuldnerberatungsstellen den zusätzlichen Aufwand scheuen. Aus unserer Sicht ist eine Planvariante die schnellste und günstigste Möglichkeit der gerichtlichen Entschuldung, also der „Ferrari“ unter den Insolvenzvarianten.

Übersicht über den Ablauf der Privatinsolvenz

  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch
  2. Antragstellung beim Insolvenzgericht
  3. Optionaler Antrag. Schuldenbereinigungsverfahren / Insolvenzplanantrag
  4. Insolvenzverfahren (falls Insolvenzplan scheitert)
  5. Wohlverhaltensphase
  6. Restschuldbefreiung

Die Verbraucherinsolvenz dauert im Regelfall drei Jahre. Dies gilt für alle Verfahren, die seit dem 01.10.2020 neu beantragt werden. Für Verfahren, die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.09.2020 beantragt wurden, gelten gewisse Übergangsregelungen.

Nachteile der deutschen Privatinsolvenz

Zahlreiche Fallstricke drohen bei gewissen Forderungen, insbesondere deliktische Forderungen für welche es keine Restschuldbefreiung gibt. Dazu gehören teilweise auch Forderungen von Finanzamt und Krankenkassen. Des Weiteren gibt es zahlreiche Obliegenheiten zu beachten, welche die Restschuldbefreiung in Gefahr bringen können. Eine genaue Prüfung der Schuldensituation vor Antragstellung ist unumgänglich um spätere „böse Überraschungen“ zu vermeiden.

Unsere Vorteile

  • Prüfung der individuellen Situation durch unsere Juristen
  • Keine langen Wartezeiten auf Termin
  • Völlige Verschwiegenheit, wir geben keine Information an Dritte weiter. Ihre Daten sind bei uns sicher.
  • Objektive Betrachtung der Gesamtsituation und größtmögliche Sorgfalt
  • Vertretung bei Gerichtsterminen durch unseren deutschen Anwaltspartner
  • Günstige Fixpreise ohne Kostenrisiko.
  • Beratung persönlich oder gesicherter Videochat
  • Abwicklung online über unsere Plattform mit wenig Papier

Noch Fragen?

Buchen Sie hier einen Termin für ihre kostenlose Erstberatung.

Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten zur Entschuldung in Deutschland

Kontaktieren Sie uns Jetzt:

CH: +41 58 8811220 AT: +43 5524 22308 DE:+49 69 96759363