Privatinsolvenz in England – Brexit Update

Privatinsolvenz in England - geänderte rechtliche Situation.

Die Privatinsolvenz in England was das bisher schuldnerfreundlichste Verfahren innerhalb der EU.

Mit dem Brexit ändert sich möglicherweise die Anerkennung der britischen Restschuldbefreiung in der EU, wenn diese nach dem 01.01.2022 erteilt wurde, also das Insolvenzverfahren nach dem 01.01.2021 eröffnet wurde. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden noch keine vertraglichen Vereinbarungen diesbezüglich zwischen Großbritannien und der Europäischen Union abgeschlossen. Fraglich ist derzeit auch wie und ob sich der Austritt auf bereits abgeschlossene Verfahren auswirken wird.

Statusupdate zum 04.06.2021

Wir werden den Markt weiter beobachten und halten Sie über Änderungen auf dem Laufenden. Derzeit kann nur abgewartet werden, welche Einigungen im Zuge der Verhandlungen seitens EU und dem Vereinigten Königreich (UK) getroffen werden.

Wichtig: Seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU kommt für die meisten Mandanten ein Insolvenzverfahren in England gar nicht mehr in Betracht. Erstens ist der Umzug nach UK mittlerweile stark erschwert, zweitens ist UK nicht mehr Teil der EU. Somit ist eine Anerkennung der Restschuldbefreiung in anderen EU-Ländern gemäß EU-Recht nicht möglich. Dennoch: Wer bereits heute in England wohnt oder den Settled / Pre-Settled Status hat, für den kann das englische Verfahren interessant sein.

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