Privatinsolvenz in Lettland – “Der große Hype um Nichts – Sieben Fakten”

Die lettische Privatinsolvenz

Die lettische Privatinsolvenz ist ein sehr junges Verfahren und erlaubt natürlichen Personen die Entschuldung bei vorliegender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, auch ohne Zustimmung der Gläubiger. Dem Schuldner wird vom Gesetzgeber ein finanzieller Neustart binnen maximal 36 Monaten ermöglicht. Das lettische Verfahren gilt generell als schuldnerfreundlich, beinhaltet jedoch zahlreiche Hürden und Fallstricke im Detail.

Sieben Fakten welche aus unserer Sicht derzeit gegen die Insolvenz in Lettland sprechen.

  1. Nach dem englischen Brexit und dem Wegfall der Möglichkeit einer Entschuldung im Vereinigten Königreich (UK) haben sich zahlreiche Insolvenzdienstleister auf die Destination Lettland gestürzt und überschwemmen das kleine Land nun mit Insolvenztouristen aus Deutschland und Österreich.

    Die letzten Jahre hatte das Verfahren sehr gut funktioniert, mittlerweile haben die lettischen Behörden hier reagiert und eine eigene Abteilung der Finanzpolizei eingerichtet, welche den Lebensmittelpunkt der Antragsteller genauestens prüft. Von staatlicher Seite wird hier versucht den illegalen Insolvenztourismus mit dieser Maßnahme einzudämmen, was auch zu Problemen für redliche Antragsteller führen kann.

  2. Bürokratische Hürden mit Übersetzungen und Nachweisen. Auf den ersten Blick erscheinen die Kosten für das Verfahren sehr günstig, jedoch fallen in der Regel zusätzlich höhere Nebenkosten für die Übersetzung und Beglaubigung sämtlicher Unterlagen (Gläubigeranschreiben, Saldonachweise, etc.) an.

  3. Gegenüber der Behörde ist die Korrespondenz ausschließlich in lettischer Sprache möglich, weshalb der Antragsteller hier in sämtlichen Belangen völlig auf seine Vertretung angewiesen ist. Dies verursacht in der Regel zusätzliche Kosten auf Grund der Sprachbarriere.

  4. Eine etwaige Ehegattenhaftung kann sich im Falle einer Insolvenz ergeben. Im Gegensatz zur DACH-Region kann in Lettland das Vermögen des Ehegatten/in im Insolvenzfall herangezogen werden. Die meisten Anbieter verschweigen solche Informationen, was für den Antragsteller oft fatale Folgen haben kann.

  5. Risiko des Verlustes von Führerschein / Fahrerlaubnis im Falle von bestehenden Unterhaltsrückständen des Schuldners sowie das Risiko der Annullierung des Verfahrens bei deliktischen und strafrechtlichen Sachverhalten. (z.b. Vorsicht bei Strafbescheiden durch die Finanzbehörde und Krankenkassen bei Rückständen, etc.)

  6. Das Risiko an einen korrupten Masseverwalter zu geraten ist weitaus höher als in der DACH-Region. Uns sind persönlich zahlreiche Fälle bekannt, bei denen Antragsteller hohe Summen zahlen mussten um das Verfahren positiv abschließen zu können. Die Behörden bekämpfen zwar seit Jahren gegen die Korruption im Land, jedoch lässt sich dieses Risiko nicht gänzlich ausschließen.

  7. Im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsländern bietet das lettische Verfahren keine wirklichen Vorteile mehr hinsichtlich der Dauer bis zur Entschuldung. Auch in der DACH-Region sind Verfahrenslaufzeiten von unter drei Jahren nun durchaus Standard.

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