FAQ Fragen und deren Antworten zur Privatinsolvenz und EU-Insolvenz
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Lesen Sie auch unter den Rubriken:
Allgemeine Fragen zur EU-Insolvenz
- Kann man sich auch schneller entschulden?
- Entschuldung in 12 Monaten. Klingt gut, aber wo ist der Haken?
- Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für ein lettisches oder englisches Insolvenzverfahren?
- Wird die Restschuldbefreiung nach lettischem oder englischem Recht in Deutschland und Österreich anerkannt?
- Wie verhält es sich mit Immobilieneigentum, ist eine Entschuldung möglich?
Allgemeine Fragen zur Privatinsolvenz
Fragen zur EU-Insolvenz in Lettland
- Aus welcher Summe errechnet sich die Quote?
- Wann wird die Restschuldbefreiung erteilt?
- Was passiert mit Schulden, die ich nicht im Verfahren benenne?
- Darf ich während des Insolvenzverfahrens Geld verdienen und wie viel muss ich davon dem Insolvenzverwalter abgeben?
- Wie hoch ist die Pfändungsgrenze bei einem Insolvenzverfahren in Lettland?
- Muss ich 20 % oder 50 % an Quotenzahlung leisten?
Fragen zur Privatinsolvenz in Österreich
- Test Frage
- Allgemeine Wirkung der Privatinsolvenz
- Gilt die Restschuldbefreiung auch für Ehegatten und Bürgen bzw. Mitschuldner?
- Kann ich mich später wieder selbstständig machen?
- Kann ich nach der Insolvenz mehr verdienen?
- Kann ich nach der Privatinsolvenz wieder Eigentum anschaffen?
- Kredit während oder nach der Privatinsolvenz?
- Können Arbeits- und Mietverträge wegen Insolvenzeröffnung gekündigt werden?
- Müssen Bürgen weiter bezahlen?
- Müssen mein(e) Mann / Frau /Kinder… auch zahlen?
- Warum muss ich mehr als 10 % zahlen?
- Was ist mit den Schulden nach der Insolvenz?
- Welche Schuldner sind vom Privatkonkursverfahren ausgeschlossen?
- Wer darf in Privatinsolvenz gehen?
- Wer erfährt von der Insolvenzeröffnung?
- Wie viel muss ich in der Privatinsolvenz zahlen?