Privatinsolvenz in Irland - EU Insolvenz

Das Privatinsolvenzverfahren in Irland eignet sich vor allem für Unternehmer.

Das Privatinsolvenzverfahren in Irland eignet sich vor allem für Unternehmer, Anwälte, Ärzte, Architekten, Ingenieure, Steuerberater usw. Das Verfahren ist schnell und vor allem sehr sicher. Bei professioneller Gestaltung und Vorbereitung hat man die Garantie nach einem Jahr wieder schuldenfrei zu sein.

Die Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach Irland ist die Voraussetzung für das Verfahren. Dabei muss dem Gericht detailliert der sogenannte COMI (Centre of Main Interest = Lebensmittelpunkt) nachgewiesen werden.

Dem Gericht sind neben dem vollständigen, schlüssigen und inhaltlich richtigem Antrag auch Nachweise des Wohnsitzes und Lebensmittelpunktes zu erbringen, z. B. Wohnsitz, Bankkonto, Sozialversicherungsnummer, Telefon, Anmeldung Versorger etc.

Bei Vorhandensein sämtlicher Voraussetzungen muss man dabei nicht ständig in Irland verweilen. Als EU-Staatsbürger kann man sich selbstverständlich auch außerhalb von Irland aufhalten.

Was es dabei im Detail zu beachten gilt, wenn man noch unternehmerisch tätig ist und/oder noch über Strukturen in Deutschland/Österreich verfügt, beraten wir Sie dazu persönlich und individuell.

Unser Unternehmen betreut seit 2006 Mandanten, insbesondere aus Deutschland und Österreich, bei der Durchführung der EU-Insolvenz in Irland. Über die Jahre haben wir nun viele Hundert Insolvenzverfahren für Privatpersonen, Unternehmer, Ärzte etc. abgeschlossen. Wir sind eines der führenden Dienstleistungsunternehmen für EU-Privatinsolvenzen in Irland.

Rechtsfolgen der Bankrotterklärung

  • Ihr Vermögen geht bis zu einer Freigrenze in Höhe von 6.000 € auf den Official Assignee über.
  • Sie müssen das über die Pfändungsgrenze hinausgehende Einkommen an den OA abführen.
    Sie sind ein Jahr später schuldenfrei.

Zulassungsvoraussetzungen für die privaten Insolvenz in Irland

  • Sie sind Zahlungsunfähig.
  • Sie zahlen 200 € Gerichtsgebühr ein.
  • Sie haben zuvor eine außergerichtliche Schuldenbereinigung versucht.
  • Ihre Schulden sind € 20.000 höher als Ihr Vermögen.
  • Ihr COMI (Lebensmittelpunkt) liegt in Irland.

Von der Restschuldbefreiung erfasste Schulden

  • Alle Schulden, außer gerichtlich verhängte Geldstrafen.

Pflichten während des Insolvenzverfahren

  • Persönliche Anwesenheit bei Gericht am Tage der Bankrott-Erklärung.
  • Dem Official Assignee die gewünschten Auskünfte erteilen und ggf. für ein Interview zur Verfügung stehen.
  • Jeden Wechsel der Wohnanschrift anzeigen.
  • Kontoauszüge, Versicherungspolicen und Grundbücher übergeben

Folgen des Insolvenzverfahrens

  • Sie dürfen nicht Director einer irischen Ltd. sein.
  • Sie müssen pfändbares Einkommen bis zu drei Jahre abführen. Hierzu erstellt der Official Assignee mit Ihnen einen Haushaltsplan. Ergibt sich daraus überschüssiges Einkommen, müssen Sie ein Income Payment Agreement abschließen. Das ist eine vertragliche Verpflichtung, eine feste Monatsrate für bis zu drei Jahre abzuführen.
  • Sie müssen sich die Fortführung Ihrer selbständigen Tätigkeit genehmigen lassen.
  • Etwaige spätere Pensions- und Rentenansprüche verbleiben beim Schuldner. Ausnahmsweise kann der Official Assignee diese Ansprüche beschlagnahmen, wenn die Versicherungen in den nächsten 5 Jahren nach Bankrotterklärung zur Auszahlung fällig sind.
  • Beziehen Sie bereits eine Rente, gilt diese als Einkommen und wird in den Haushaltsplan zur Ermittlung des pfändbaren Einkommens einbezogen.
  • Ausländische Immobilien darf der Official Assignee verwerten (In der Praxis wird der Official Assignee hiervon allerdings kaum Gebrauch machen, weil die deutschen Immobilien in der Regel überschuldet sind).
  • Die Übertragung von Immobilien kurz vor der Insolvenz darf der Official Assignee anfechten und rückabwickeln.
  • Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird im „Register of Bankruptcies“ veröffentlicht.

Die Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung tritt automatisch spätestens ein Jahr nach der Bankrotterklärung ein. Zwar ermöglicht das Gesetz auch eine „early discharge“, erfahrungsgemäß profitieren EU-Bürger davon aber nicht.

War der Schuldner nicht „brav“, darf der Official Assignee die Discharge verzögern. Die vom Insolvenzbeschlag erfassten Vermögenswerte verbleiben beim Official Assignee, bis er diese verwertet hat.

Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten zur Entschuldung in Irland

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